Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die nach einer Kündigung genau den Zeitraum der
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Herr Fiene ist mir von einem Bekannten empfohlen worden, und hat mich hervorragend vertreten. Die Beratung war kompetent und hat mir sehr viel Sicherheit im Auftreten gegeben. Durch seine Erfahrung und sein Verhandlungsgeschick hat er für mich das bestmögliche Ergebnis erzielt. Dabei hat er alle Details bedacht. Er war für mich immer kurzfristig erreichbar für Rückfragen. Fazit: Ich empfehle Herrn Fiene vorbehaltlos weiter!
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Menschlichkeit, fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit - eine glatte Eins! Ein für mich schwerer (da meine Existenz bedrohender) Fall, der sich über fast zwei Jahre hinzog. Der Druck kam aus allen Richtungen: Aufsichtsbehörde, Geschäftsführung und am Ende auch noch die eigene Rechtsschutzversicherung. Herr Fiene hat aufgrund seiner Erfahrung immer im Voraus gesagt, was von der jeweiligen Gegenseite zu erwarten wäre und ausnahmslos Recht behalten; Chapeau! Wenn "es brannte" rief er mich sogar aus dem Urlaub zurück. Vorbehaltose Empfehlung, auch ein weiter Weg lohnt sich, um so vertreten zu werden. Nochmal dickes Danke!
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Herr Fiene wurde mir von meiner Schwester empfohlen. Er ist ein langjährig erfahrener Anwalt, der mir nach einem Anruf am nächsten Tag sofort einen Termin gegeben hat. Eine absolute Ausnahme, wenn man dringend einen Anwalt braucht. Seine angenehme, ruhige und seriöse Art ist ein Gewinn, wenn man einen schweren Fall zu bewältigen hat. Ich kann Herrn Fiene mit 150 %er Sicherheit empfehlen. Vielen Dank an Herrn Fiene und seine freundlichen Mitarbeiter. Fall in wenigen Tagen gelöst, Mandantin glücklich! Ach ja, danke auch noch einmal an mein Schwesterherz!
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Mit einer Abmahnung will ein Arbeitgeber zum Ausdruck bringen, dass er ein bestimmtes Fehlverhalten seines Mitarbeiters nicht weiter hinnimmt. Außerdem droht er mit der Abmahnung eine Kündigung an.
Es spielt keine Rolle, in welcher Form eine Abmahnung ausgesprochen wird. Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Es gibt dabei eine ganze Anzahl von Gründen, warum eine Abmahnung unwirksam sein kann. Wenn Sie daher der Meinung sind, dass die Abmahnung unberechtigt ist, sollten Sie diese unbedingt von einem Fachmann überprüfen lassen. Wir erarbeiten mit Ihnen die richtige Strategie. Manchmal kann es sogar Sinn machen, auf eine unwirksame Abmahnung zunächst gar nicht zu reagieren. Spricht der Arbeitgeber später aufgrund eines neuen Sachverhalts eine verhaltensbedingte Kündigung aus, kann diese bereits an der unwirksamen Abmahnung scheitern.
Eine Abmahnung hat eine Warnfunktion und soll den Mitarbeiter anhalten, künftig den Anweisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten. Mit ihr sollen Konflikte abgebaut werden. Beachtet der Mitarbeiter die Abmahnung seines Arbeitgebers nicht, riskiert er eine Kündigung, für die in der Regel eine oder mehrere Abmahnungen vorausgesetzt werden. Nur in seltenen Fällen kann ein Arbeitnehmer ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, z.B. bei exzessiver privater Nutzung des Internets, Diebstahl oder sonstigen Vermögensdelikten zu Lasten des Arbeitgebers.
Eine Abmahnung ist also eine ernste Warnung, die dem Mitarbeiter die Chance gibt, gezielt zu reagieren. Er weiß nun genau, was seinem Arbeitgeber missfällt und kann sich, vorausgesetzt er empfindet die Abmahnung als berechtigt, entsprechend verhalten.
Nicht immer handelt es sich um eine Abmahnung, wenn der Arbeitgeber auf ein Problem im Verhalten des Mitarbeiters hinweist. Die Vorstufe der Abmahnung sind die Ermahnungen oder die Verwarnungen. Der Unterschied zur Abmahnung liegt in der Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen.
Wenn Ihnen also angedroht wird, dass Sie im Wiederholungsfall mit einer Kündigung zu rechnen haben, handelt es sich um eine Abmahnung. Wenn das Schreiben des Arbeitgebers keine Konsequenzen aufzeigt, liegt arbeitsrechtlich keine Abmahnung vor.
Eine Ermahnung oder Verwarnung spielt in einem evtl. Arbeitsprozess nur eine untergeordnete Rolle und ersetzt in keinem Fall die notwendige Abmahnung. Dennoch ist bei einem Fehlverhalten jeder Arbeitgeber verpflichtet, zu prüfen, ob nicht statt einer Abmahnung eine Ermahnung ausreichend wäre. Der Arbeitgeber muss, entsprechend des Vorfalls, immer das mildeste Mittel wählen, wenn es Aussicht auf Erfolg verspricht. Auch dies ist ein potenzieller Ansatzpunkt für die Unwirksamkeit von Kündigungen, den wir gerne für Sie überprüfen.
Im Arbeitsrecht ist keine Frist für die Abmahnung vorgeschrieben. Allerdings gefährdet der Arbeitgeber die Wirksamkeit einer Abmahnung, wenn er zu viel Zeit zwischen dem Fehlverhalten und der Abmahnung verstreichen lässt.
Wenn die Abmahnung so spät kommt, dass Sie als Arbeitnehmer nicht mehr mit einer solchen rechnen mussten, werden die Arbeitsgerichte die Abmahnung in aller Regel nicht mehr anerkennen. Eine Abmahnung sollte also immer zeitnah erfolgen.
Grundsätzlich verlieren Abmahnungen, wenn sie einmal ausgesprochen wurden, nie Ihre Wirksamkeit. Allerdings können Sie nach einigen Jahren die Löschung aus der Personalakte verlangen, wenn kein weiterer Vorfall derselben Art eingetreten ist. Im Gegensatz dazu haben Sie keinen Anspruch darauf, dass eine Ermahnung aus der Personalakte gelöscht wird. Da dort keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen genannt werden, hat die Ermahnung auch keinen Einfluss auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses.
Eine Abmahnung darf nur von Personen ausgesprochen werden, die gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt sind. Dazu gehören z. B. der Firmenchef, der Prokurist, der direkte Vorgesetzte oder der Personalleiter. Eine Abmahnung, die von einer unberechtigten Person ausgesprochen wird, ist schon deshalb unwirksam und wird von Arbeitsgerichten nicht anerkannt.
Als Mitarbeiter sollten Sie also, sobald Sie eine Abmahnung erhalten haben, diese zunächst inhaltlich überprüfen. Sind Sie mit dem Vorhalt seines Arbeitgebers nicht einverstanden, können Sie auf verschiedene Weise gegen die Abmahnung vorgehen.
Eine Möglichkeit ist die schriftliche Gegendarstellung, die der Arbeitgeber in die Personalakte aufnehmen muss. Eine andere Möglichkeit wäre die Aufforderung zur Rücknahme bzw. zur Entfernung aus der Personalakte, verbunden mit der Androhung einer Klage. Die Möglichkeiten sind jedoch vielfältig und das Vorgehen sollte individuell an Ihre persönliche Situation angepasst werden.
Matthias-FIene |
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich ausgewiesener Arbeitsrechtsexperte und seit mehr als 30 Jahren ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet tätig. Ich berate und vertrete Sie umfassend im Individualarbeitsrecht und im Kollektivarbeitsrecht.
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Aktuell erzähle ich in einem Interview für den Blog von ProntoPro von meinem Beruf und gebe wertvolle Tipps.
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Ich habe Herrn Fiene aufgrund seiner Bewertungen hier ausgewählt. Er ist genauso gut, wenn nicht noch besser als von meinen Vorrednern beschrieben. Die Abwicklung war von Anfang an perfekt! Besonders beeindruckt haben mich die ständige Erreichbarkeit, die sofortige Resonanz auf jede Frage und die absolute Kompetenz. Sowohl fachlich als auch menschlich habe mich zu jeder Zeit bestens aufgehoben gefühlt. Der gesamte Fall ist genauso abgelaufen, wie Herr Fiene es vorausgesagt hatte. Er hat sich um alles gekümmert und das Bestmögliche für mich herausgeholt. Besser geht es nicht! Vielen Dank für alles Herr Fiene! Sehr gerne empfehle ich Sie uneingeschränkt weiter.
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Sofort nach der Aushändigung eines Abfindungsvertrages durch meinen Arbeitgeber habe ich die Kanzlei von Herrn Fiene angerufen und bereits am nächsten Tag einen persönlichen Termin bekommen. Schon in sieben Wochen beim Gütetermin wurden alle meine Forderungen erfüllt! Herr Fienes starkes Auftreten an meiner Seite basierte auf seiner langjährigen Erfahrung und Kompetenz auf diesem Gebiet. Auch seine detaillierte und gut durchdachte Vorarbeit hat sich zu meinen Gunsten ausgezahlt! Herr Fiene war jederzeit telefonisch und per E-Mail für mich erreichbar (auch während seines Urlaubs). Ich bin Herrn Fiene für seine fachliche Unterstützung sehr dankbar und würde ihn wärmstens weiter empfehlen! I.K
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Ich habe sehr schnell einen Beratungstermin bekommen, bei dem Herr Fiene alles hinterfragt und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen hat. Durch seine ruhige kompetente Art und seine große Erfahrung hat er mir in meiner Betroffenheit, nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit mit fast 60 Jahren eine Kündigung erhalten zu haben, sehr viel Sicherheit und Ruhe gegeben. Er war jederzeit erreichbar und es gab immer schnelle Rückmeldungen. Durch seinen tollen Einsatz ist es für mich zu einem sehr guten Ergebnis gekommen. Auch das von Herrn Fiene verfasste Arbeitszeugnis ist sehr gut. Ich kann Herrn Fiene uneingeschränkt weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für seine super Betreuung.
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