Logo-50
blockHeaderEditIcon
ADVO-Hannover - Mathias Fiene, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Arbeitgeberrecht, Arbeitnehmerrecht
TOP100-handy
blockHeaderEditIcon
Rechtsanwalt Matthias Fiene - Fachanwalt für Arbeitsrecht - ist einer der TOP 100  Anwälte
Wer-kennt-den-Besten
blockHeaderEditIcon
 
Bewertungen-Titel
blockHeaderEditIcon

Kanzlei für Arbeitsrecht

Matthias Fiene hilft Ihnen bundesweit in allen Fragen zum Arbeitsrecht

Erfolg und Vertrauen schaffen. Das ist unser tägliches Geschäft. Unsere bundesweiten Mandanten schätzen unsere anwaltliche Leistung und Erfahrung seit mehr als 30 Jahren. Unseren Erfolg lassen wir regelmäßig bewerten. Informieren Sie sich über unsere Bewertungen und entscheiden Sie selbst, ob wir sie anwaltlich vertreten dürfen.

Bewertungen auf Anwalt.de

Siegel-provenExpert
blockHeaderEditIcon

    Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Matthias Fiene

Bewertung-Kündigungsschutzklage
blockHeaderEditIcon

Kündigungsschutzklage

Herr Fiene ist mir von einem Bekannten empfohlen worden, und hat mich hervorragend vertreten. Die Beratung war kompetent und hat mir sehr viel Sicherheit im Auftreten gegeben. Durch seine Erfahrung und sein Verhandlungsgeschick hat er für mich das bestmögliche Ergebnis erzielt. Dabei hat er alle Details bedacht. Er war für mich immer kurzfristig erreichbar für Rückfragen. Fazit: Ich empfehle Herrn Fiene vorbehaltlos weiter!

Sprung-Bewertungen-unten
blockHeaderEditIcon
Bewertung-Arbeitsrechtsmandant
blockHeaderEditIcon

Arbeitsrecht

Menschlichkeit, fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit - eine glatte Eins! Ein für mich schwerer (da meine Existenz bedrohender) Fall, der sich über fast zwei Jahre hinzog. Der Druck kam aus allen Richtungen: Aufsichtsbehörde, Geschäfts­führung und am Ende auch noch die eigene Rechts­schutz­ver­sicherung. Herr Fiene hat aufgrund seiner Erfah­rung immer im Voraus gesagt, was von der jeweiligen Gegenseite zu erwarten wäre und ausnahmslos Recht behalten; Chapeau! Wenn "es brannte" rief er mich sogar aus dem Urlaub zurück. Vorbehaltose Empfehlung, auch ein weiter Weg lohnt sich, um so vertreten zu werden. Nochmal dickes Danke!

Bewertung-Aufhebungsvertrag-Geschäftsführer
blockHeaderEditIcon

Anwalt TOP - Mandantin glücklich!

Herr Fiene wurde mir von meiner Schwester empfoh­len. Er ist ein langjährig erfahrener Anwalt, der mir nach einem Anruf am nächsten Tag sofort einen Termin gegeben hat. Eine absolute Ausnahme, wenn man dringend einen Anwalt braucht. Seine angenehme, ruhige und seriöse Art ist ein Gewinn, wenn man einen schweren Fall zu bewältigen hat. Ich kann Herrn Fiene mit 150 %er Sicherheit empfehlen. Vielen Dank an Herrn Fiene und seine freundlichen Mitarbeiter. Fall in wenigen Tagen gelöst, Mandantin glücklich! Ach ja, danke auch noch einmal an mein Schwesterherz!

Seitenmenu
blockHeaderEditIcon
Titel-News
blockHeaderEditIcon

Aktuelle Urteile und Rechtstipps zum Arbeitsrecht

 

Kündigung wegen Bedrohung – ohne Abmahnung unwirksam
Kündigung wegen Bedrohung – ohne Abmahnung unwirksam

Wenn der Arbeitnehmer sich einen schweren Fehltritt erlaubt, möchte der Arbeitgeber ihn in vielen Fällen schnell loswerden. Meistens ist das aber nicht ohne eine vorherige Abmahnung möglich. So entschied auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 21. Januar 2020. Der Arbeitnehmer hatte angeblich die Personalchefin und einen Kollegen bedroht. Laut LAG war die Kündigung mangels Abmahnung unwirksam.
 

Fristlose Kündigung wegen Bedrohung

Der Arbeitnehmer war seit 1997 bei Bosch als Ingenieur angestellt und trat 2006 in den Betriebsrat ein. Anfang 2018 kündigte Bosch dem Arbeitnehmer mit Zustimmung des Betriebsrats fristlos. Dem lag folgender Vorwurf zugrunde: Der Arbeitnehmer soll sich unberechtigt im Bereich der Damenumkleiden aufgehalten und den Bereich nach Aufforderung nicht verlassen haben. Als er darauf angesprochen wurde, soll er die Personalleiterin und später auch einen Kollegen bedroht haben. Nach dem Vorbringen der Arbeitgeberin sollen folgende Sätze gefallen sein: „Ich mach Sie fertig. Sie sind sehr mutig, dass Sie sich mit mir anlegen.“ sowie „Sie krieg ich auch noch“.
 
Gegen die Kündigung hat der Arbeitnehmer Klage erhoben. Das Arbeitsgericht Stuttgart gab in der ersten Instanz der Arbeitgeberin recht und wies die Klage ab.
 

Kündigung mangels Abmahnung unwirksam:

Das LAG gab dem Arbeitnehmer teilweise Recht. Die außerordentliche Kündigung sei unwirksam. Die angebliche Äußerung gegenüber der Personalleiterin reiche nicht aus, um dem Arbeitnehmer ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Der Arbeitnehmer könne aber nicht, wie er verlangt, die Weiterbeschäftigung bei Bosch verlangen. Die Arbeitgeberin habe nämlich mittlerweile noch eine Kündigung ausgesprochen, welche nicht offensichtlich unwirksam sei.
 
Fazit
Die Kündigung kann im Arbeitsverhältnis immer nur das letzte Mittel sein. Der Arbeitgeber muss in der Regel bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers zuerst versuchen, diesen mit einer Abmahnung zur Räson zu bringen. Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen, beispielsweise bei Diebstählen zu Lasten des Arbeitgebers.
 
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht hat das LAG nicht zugelassen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 21.01.2020, 8 Sa 30/19).

Matthias-FIene
blockHeaderEditIcon

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Foto von Matthias Fiene

Kanzlei ADVO Hannover

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich ausgewiesener Arbeitsrechtsexperte und seit mehr als 30 Jahren ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet tätig. Ich berate und vertrete Sie umfassend im Individualarbeitsrecht und im Kollektivarbeitsrecht.

Video
blockHeaderEditIcon
Menu-Arbeitsrecht
blockHeaderEditIcon
Partnerlinks
blockHeaderEditIcon

Matthias Fiene im Interview

Aktuell erzähle ich in einem Interview für den Blog von ProntoPro von meinem Beruf und gebe wertvolle Tipps.

Hier gelangen Sie zum Interview 


Portal für Arbeitsrecht

https://www.arbeitsrechte.de

News-Aktuelle-Urteile
blockHeaderEditIcon

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht

Bewertung-Arbeitsrecht-Erreichbarkeit
blockHeaderEditIcon

Arbeitsrecht

Ich habe Herrn Fiene aufgrund seiner Bewertungen hier ausgewählt. Er ist genauso gut, wenn nicht noch besser als von meinen Vorrednern beschrieben. Die Abwicklung war von Anfang an perfekt! Besonders beeindruckt ha­ben mich die ständige Erreichbarkeit, die sofortige Re­sonanz auf jede Frage und die absolute Kompetenz. So­wohl fachlich als auch menschlich habe mich zu jeder Zeit bestens aufgehoben gefühlt. Der gesamte Fall ist genauso abgelaufen, wie Herr Fiene es vorausgesagt hatte. Er hat sich um alles gekümmert und das Best­mögliche für mich herausgeholt. Besser geht es nicht! Vielen Dank für alles Herr Fiene! Sehr gerne empfehle ich Sie uneingeschränkt weiter.

Bewertung-AbfindungsVertrag
blockHeaderEditIcon

Abfindungsvertrag

Sofort nach der Aushändigung eines Abfindungs­ver­trages durch meinen Arbeitgeber habe ich die Kanzlei von Herrn Fiene angerufen und bereits am nächsten Tag einen persönlichen Termin bekommen. Schon in sieben Wochen beim Gütetermin wurden alle meine Forde­run­gen erfüllt! Herr Fienes starkes Auftre­ten an meiner Sei­te basierte auf seiner langjährigen Erfahrung und Kom­pe­tenz auf diesem Gebiet. Auch seine detaillierte und gut durchdachte Vorarbeit hat sich zu meinen Gunsten ausgezahlt! Herr Fiene war jederzeit telefonisch und per E-Mail für mich erreich­bar (auch während seines Urlaubs). Ich bin Herrn Fiene für seine fachliche Unterstützung sehr dankbar und würde ihn wärmstens weiter empfehlen! I.K

Bewertung-Arbeitsrecht-englisch
blockHeaderEditIcon

Betriebsbedingte Kündigung nach 13 Jahren

Ich habe sehr schnell einen Beratungstermin bekom­men, bei dem Herr Fiene alles hinterfragt und die wei­tere Vorgehensweise ausführlich besprochen hat. Durch seine ruhige kompetente Art und seine große Erfahrung hat er mir in meiner Betroffenheit, nach 13 Jahren Be­triebszugehörigkeit mit fast 60 Jahren eine Kündigung erhalten zu haben, sehr viel Sicherheit und Ruhe gege­ben. Er war jederzeit erreichbar und es gab immer schnelle Rückmeldungen. Durch seinen tollen Einsatz ist es für mich zu einem sehr guten Ergebnis gekommen. Auch das von Herrn Fiene verfasste Arbeitszeugnis ist sehr gut. Ich kann Herrn Fiene uneingeschränkt weiter­empfehlen und bedanke mich nochmals für seine super Betreuung.

GoogleMaps
blockHeaderEditIcon
Ansprungpunkt-unten
blockHeaderEditIcon
Arbeitsrecht-ADVO-Hannover-Adresse
blockHeaderEditIcon
Kanzlei ADVO Hannover - Matthias Fiene gehört zu den TOP 100 Anwälten mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht
Kanzlei für Arbeitsrecht

ADVO-HANNOVER


Königstraße 50

30175 Hannover

Fiene Rechtsanwälte © 2022

Arbeitsrecht-ADVO-Hannover-anrufen
blockHeaderEditIcon
Jetzt anfrufen! +49 (0) 511 - 80 74 08 - 0  oder einfach zurückrufen lassen
 

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*