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ADVO-Hannover - Mathias Fiene, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Arbeitgeberrecht, Arbeitnehmerrecht
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Rechtsanwalt Matthias Fiene - Fachanwalt für Arbeitsrecht - ist einer der TOP 100  Anwälte
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Abfindung

Abfindung durch Kündigungsschutzklage erstreiten

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Die Höhe der Abfindung durch professionelles Verhandeln beeinflussen

Advo-Hannover - Arbeitsrecht - ArbeitsvertragJe nach Verhandlungsgeschick, kann die Höhe der Abfindung um viele Tausend Euro, bei gut dotierten Arbeitsverträgen und/oder langjähriger Beschäftigung sogar um mehrere Zehntausend Euro differieren. Die Vorfrage ist immer, ob die Klage gegen die Kündigung Aussicht auf Erfolg hat.

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Kündigungsschutzklage: Hat eine Klage gegen die Kündigung Aussicht auf Erfolg?

Matthias Fiene - ADVO Hannover - Fallbeispiel KündigungWir beurteilen für Sie, ob eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall Erfolg versprechend ist. Dies ist sehr häufig der Fall und nur aus diesem Grunde erhalten in Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht ca. 70 % aller Arbeitnehmer eine Abfindung. Ca. 90 % der Fälle münden in einem Vergleich.

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Bewertung unserer Arbeit: Das sagen die Mandanten zu unserer Arbeit.

Matthias Fiene - ADVO Hannover - Bewertung unserer Arbeit Abfindung nach Arbeitgeberkündigung:
Super kompetente Beratung, habe sofort einen Termin bekommen und bin von Herrn Fiene im Schlichtungstermin sehr gut betreut worden. Herr Fiene ist sehr freundlich und erreicht sehr gute Lösungen für die Arbeitnehmer. Ich kann ihn zu 100% weiterempfehlen. 6 Sterne von 5 möglichen.    alle Bewertungen auf Anwalt.de

 

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Die Höhe der Abfindung optimieren

Je nach Verhandlungsgeschick, kann die Höhe der Abfindung um viele Tausend Euro, bei gut dotierten Arbeitsverträgen und/oder langjähriger Beschäftigung sogar um mehrere Zehntausend Euro differieren. Die Vorfrage ist immer, ob die Klage gegen die Kündigung Aussicht auf Erfolg hat.

Wir beurteilen für Sie, ob eine Klage gegen die Kündigung Erfolg verspricht

Dies ist sehr häufig der Fall und nur aus diesem Grunde erhalten in Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht ca. 70 % aller Arbeitnehmer eine Abfindung. Ca. 90 % der Fälle münden in einem Vergleich.

Einfluß auf die Höhe der Abfindung

In welcher Höhe die Abfindung ausgehandelt wird, hängt häufig von weiteren Faktoren ab, zum Beispiel vom Alter des Gekündigten und dessen Chancen, auf dem Arbeitsmarkt einen neuen Job zu finden.  Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt häufig eine große Rolle. Lassen Sie sich hier von einem Arbeitsrechtsexperten beraten, der die Arbeitgeber und die Abfindungen, die in der Branche üblicherweise gezahlt werden, gut überblickt. Der Arbeitgeber wird Ihnen in der Regel zunächst einen sehr niedrigen Betrag anbieten. Hier ist sehr häufig „Luft nach oben“.


Wir beraten Sie dazu gerne

Abfindungen geschickt aushandeln

Als Arbeitnehmer haben Sie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Die Abfindung wird in den allermeisten Fällen mit dem Arbeitgeber ausgehandelt. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn in Sozialplänen, Tarifverträgen, Geschäftsführerverträgen oder auch in Einzelarbeitsverträgen Abfindungen festgeschrieben werden. Je nach Ausgangslage besteht hier allerdings sehr häufig die Möglichkeit, diese Abfindungen noch deutlich zu erhöhen.

Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag rechtlich prüfen lassen!


Sollte Ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag mit einer Abfindungsregelung anbieten, so ist Vorsicht geboten. Bitte unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne rechtliche Prüfung, auch wenn der Arbeitgeber sehr viel Druck macht. Mein dringender Rat ist, die Verträge rechtlich überprüfen zu lassen. Ich habe noch keinen Aufhebungsvertrag bzw. Abwicklungsvertrag gesehen, der nicht optimiert werden musste. Die folgenden Punkte zeigen einige oft Möglichkeiten auf, Aufhebungsverträge zu Ihren Gunsten zu verbessern.

Optimierung von Aufhebungsverträgen 

im Hinblick auf: 

  • auf die Einhaltung der Kündigungsfrist
    (wird die Frist nicht eingehalten, verhängt die Agentur für Arbeit fast immer eine 3-monatige Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Zudem wird die Abfindung zum Teil auf das Arbeitslosengeld angerechnet),
  • auf eine Freistellung von der Arbeit,
  • auf das Hinausschieben des Kündigungstermins um einige Wochen oder Monate,
  • auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses mit einer guten Bewertung und Schlussformel,
  • auf die Auszahlung restlicher Urlaubstage, Boni, Tantiemen oder sonstiger noch offener Entgeltansprüche,
  • auf eine Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge,
  • auf eine Regelung zum Dienstwagen (falls vorhanden)
  • auf ein Outplacement und, was häufig übersehen wird,
  • auch im Hinblick auf die steuerliche Optimierung der Abfindung.

Lassen Sie sich auch dazu beraten, auch wenn Ihnen die Formulierungen plausibel erscheinen. Der Teufel steckt hier im Detail. Fehler und übereilte Unterschriften können Sie sehr viel Geld kosten.


Wir beraten Sie dazu gerne

Steuerliche Optimierung der Abfindung

Die Zeiten, in denen eine Abfindung zumindest teilweise steuerfrei war, sind unwiederbringlich vorbei. Inzwischen unterliegen die Zahlungen in vollem Umfang der Einkommensteuer.

In der Sozialversicherung sind Abfindungen unbegrenzt beitragsfrei, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes gewährt werden.

Da diese Abfindungen außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden, unterliegen sie auch nicht der Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dies gilt nicht, soweit die Abfindung nach Maßgabe der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze sozialversicherungsrechtlich Arbeitsentgelt darstellt oder als Abfindungen deklarierte Zahlungen bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis geleistet werden. Auch hier muss sorgfältig formuliert werden. 

Kleine Fehler in der Formulierung im Aufhebungsvertrag können alle Steuervorteile zunichtemachen (siehe unten).

Die Fünftelregelung bei Abfindungszahlungen

§ 35 des Einkommensteuergesetztes sieht eine gewisse Privilegierung von Abfindungszahlungen vor, die so genannte Fünftelregelung. Ob diese Anwendung findet, prüfen wir in Zusammenarbeit mit Steuerexperten.

Findet die Fünftelregelung Anwendung, wird es kompliziert: Um den Steuersatz zu berechnen, wird die Abfindung zunächst durch 5 geteilt. Diese Fünftel addieren die Behörden zu den regulären Bestandteilen des Arbeitsentgelts (Lohnzahlungen, Zuschläge, etc.) des Jahreseinkommens hinzu. Im nächsten Schritt berechnen die Finanzbehörden die Steuer, die sich aus diesem Jahreseinkommen ergibt und vergleichen den Betrag mit der (geringeren) Steuer, die sich ohne Abfindung ergeben würde. Heraus kommt die steuerliche Mehrbelastung, die zu zahlen wäre, wenn der Arbeitnehmer nicht die ganze, sondern nur ein Fünftel der tatsächlich erhaltenen Abfindung erhalten hätte (daher der Ausdruck Fünftelregelung).

Die so entstehende steuerliche Mehrbelastung wird mit 5 multipliziert, d. h. die relativ günstige Besteuerung, die sich für das fiktive Fünftel der Abfindung ergäbe, wird auf die ganze Abfindung angewendet.

Durch geschickte Gestaltung des Aufhebungsvertrages, z. B. im Hinblick auf die Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes in das nächste Jahr, können Sie hier viel Geld sparen. ACHTUNG: Es kommt – wie immer -  auf den Einzelfall an. Die Verschiebung der Abfindung in das nächste Jahr führt nicht automatisch zu einer steuerlichen Entlastung (sie kann auch zu einer Verschlechterung führen) und diese Verfahrensweise ist nicht in jedem Fall zulässig!


Wir beraten Sie dazu gerne

 

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ADVO-Hannover unserer Leistungen im ArbeitsrechtEntsprechend Ihrer Situation bieten wir Ihnen unterschiedliche Leistungen an:

  1. Ausführliche Beratung ohne Vertretung nach außen 

  2. Beratung und Vertretung nach außen, Verhandlung und Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber in Ihrem Namen

  3. Ist eine Klage für Sie sinnvoll oder Ihre Verteidigung gegen eine Klage notwendig, vertreten wir Sie bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten. 

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