HINWEISWir besprechen das Thema Honorar gerne und vorbehaltlos mit unseren Mandanten am Anfang der Beratung. Je nach Spezialisierungsgebiet, Komplexität und Umfang der Angelegenheit schlagen wir im gesetzlichen Rahmen eine Pauschalegebühr oder eine andere angemessene Berechnungsweise vor, sofern die gesetzliche Regelung nicht zu einem wirtschaftlich adäquaten Ergebnis führen würde. Unsere Honorarabrechungen orientieren sich streng an den gesetzlichen Vorgaben zum Inhalt anwaltlicher Kostennoten und sind leicht nachvollziehbar. Die Erfahrung zeigt, dass im ersten Schritt der relevante Sachverhalt ermittelt werden muß, im zweiten Schritt festgelegt wird, in welcher Weise wir für unsere Mandanten am effektivsten tätig werden können, und im dritten Schritt, welche konkreten Kosten für genau diese Tätigkeit entstehen. Abstrakte Preisangaben ohne eine exakte Vorstellung, um welche anwaltliche Leistung es überhaupt geht, führen in der Regel nicht weiter. Gerne stehen wir daher für ein konkretes Gespräch im Einzelfall zur Verfügung. |
HONORARDie Anwaltsgebühren sind in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungs- gesetz (RVG) geregelt. Sie richten sich in erster Linie nach dem Wert der Sache. Das gilt bei anwaltlicher Tätigkeit vor Gericht uneingeschränkt. |