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Kanzlei ADVO-Hannover Matthias Fiene Fachanwalt für Arbeitsrecht
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HINWEIS

Wir besprechen das Thema Honorar gerne und vorbehaltlos mit unseren Mandanten am Anfang der Beratung.

Je nach Spezialisierungsgebiet, Komplexität und Umfang der Angelegenheit schlagen wir im gesetzlichen Rahmen eine Pauschalegebühr oder eine andere angemessene Berechnungsweise vor, sofern die gesetzliche Regelung nicht zu einem wirtschaftlich adäquaten Ergebnis führen würde.

Unsere Honorarabrechungen orientieren sich streng an den gesetzlichen Vorgaben zum Inhalt anwaltlicher Kostennoten und sind leicht nachvollziehbar.

Die Erfahrung zeigt, dass im ersten Schritt der relevante Sachverhalt ermittelt werden muß, im zweiten Schritt festgelegt wird, in welcher Weise wir für unsere Mandanten am effektivsten tätig werden können, und im dritten Schritt, welche konkreten Kosten für genau diese Tätigkeit entstehen. Abstrakte Preisangaben ohne eine exakte Vorstellung, um welche anwaltliche Leistung es überhaupt geht, führen in der Regel nicht weiter. Gerne stehen wir daher für ein konkretes Gespräch im Einzelfall zur Verfügung.

HONORAR

Die Anwaltsgebühren sind in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungs- gesetz (RVG) geregelt. Sie richten sich in erster Linie nach dem Wert der Sache. Das gilt bei anwaltlicher Tätigkeit vor Gericht uneingeschränkt.

Im außergerichtlichen Bereich sind neben dem Wert der Sache insbesondere Umfang und Schwierigkeit einer Angelegenheit für die Gebührenbemessung maßgebend. Hier gibt das Gesetz einen Rahmen vor, in dem der Anwalt die Gebühren berechnen kann.

Durch die gesetzliche Regelung sind die Gebühren im voraus weitgehend bestimmbar. Im außergerichtlichen Bereich gibt es in dafür geeigneten Fällen auch die Möglichkeit, Honorare nach Zeit oder Aufwand zu vereinbaren. In diesem Fall ist jedoch immer eine Vereinbarung erforderlich.

Wir sind in jedem Fall darauf eingestellt, daß für Sie die Frage, welche Gebühr Sie für unsere Tätigkeit zu entrichten haben, von großer Bedeutung ist. Wir begrüßen es daher durchaus, wenn Sie vor Beginn des Mandats mit uns über die voraussichtlich entstehenden Gebühren sprechen wollen. Wir sind bereit, diese Gebühren, soweit das tatsächlich möglich ist, im Voraus festzulegen, so daß unangenehme Überraschungen für Sie ausbleiben.

Wenn Sie mit unserer Hilfe einen Prozeß gewinnen, helfen wir Ihnen dabei, neben Ihrer Forderung Ihren Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner durchzusetzen.

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